Psychosoziale Prozessbegleitung

Eine Strafanzeige und damit verbunden eine Zeugenaussage bei der Polizei oder/und bei Gericht sind bei vielen Frauen und Mädchen mit Befürchtungen und Belastungen verbunden. In der Regel sind die Abläufe nicht bekannt und es kommt dadurch zu weiteren Fragen und Verunsicherungen. Die psychosoziale Prozessbegleiterin unterstützt Sie mit Informationen rund um das Strafverfahren und bietet Ihnen Begleitung während des Prozesses an.

Die psychosoziale Prozessbegleitung beinhaltet folgende Punkte:

  • Aufklärung über Rechte und Pflichten als Zeugin
  • Begleitung zu Polizei, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Gericht
  • Vermittlung von Nebenklageanwältinnen oder –anwälten
  • Information über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung
  • Besichtigung des Gerichtssaals im Vorfeld
  • Psychosoziale Unterstützung rund um die Verhandlung
  • Begleitung und Unterstützung am Tag der Verhandlung
  • Information zum Opferentschädigungsgesetz und Hilfe bei der Antragstellung
  • Erläuterung des Verfahrensausgangs und psychosoziale Nachbetreuung
  • Unterstützung bei der Suche nach weiterführenden Beratungs- und Hilfsangeboten

Frauen und Mädchen, die sich unsicher sind, ob sie eine psychosoziale Prozessbegleitung wünschen, können sich an die aufgeführten Beratungsstellen wenden. Dort werden sie beraten, ob durch das Gericht eine Beiordnung einer Psychosozialen Prozessbegleiterin angeordnet werden kann.

Eine psychosoziale Prozessbegleitung kann in jedem Stadium des Verfahrens initiiert werden. Sie ersetzt keine juristische Beratung oder Vertretung. Die psychosozialen Prozessbegleiterinnen stehen dem Strafverfahren neutral gegenüber und ersetzen keine Beratung und/oder Therapie. Gespräche über den Tathergang finden nicht statt.


Hilfetelefon

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung können sich telefonisch oder online in 17 verschiedenen Sprachen beraten lassen. Das Angebot ist kostenfrei, anonym und 24/7 erreichbar. Bei Bedarf vermittelt das Hilfetelefon die Hilfesuchenden an Unterstützungsangebote vor Ort. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte können sich beraten lassen.


Gleichstellungsstellen:

Die Gleichstellungsbeauftragte bei der Kreisverwaltung/in Ihrer Kommune trägt dazu bei, dass geeignete Rahmenbedingungen und Strukturen für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern geschaffen werden.

In Fällen häuslicher Gewalt erhalten Sie von der Gleichstellungsbeauftragten Beratung, Unterstützung und Informationen.

Stadt Herford
Karola Althoff-Schröder
Tel.: 05221- 189463
karola.althoff@herford.de

Gemeinde Hiddenhausen
Andrea Stroba
Tel.: 05221 – 964230
stroba@hiddenhausen.de

Gemeinde Kirchlengern
Annika Honermeier
Tel.: 05223 – 7573122
a.honermeier@kirchlengern.de


Angebote für Männer:

Hilfetelefon Gewalt an Männern
Das Hilfetelefon Gewalt an Männern ist ein Beratungsangebot für Männer, die Gewalt erlitten haben. Die Beratung findet entweder telefonisch oder auch per E-Mail statt. Auch Angehörige oder Fachpersonal können die Beratung in Anspruch nehmen, wenn sie sich über Hilfsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Männer informieren wollen
E-Mail: beratung@maennerhilfetelefon.de
Tel.: 0800 1239900

Jungen- und Männerberatung im SKM Herford e.V.
Beratungsstelle für männliche Opfer und auch Täter, die keine Täter mehr sein wollen.
Schillerstraße 6, 32052 Herford
Tel. 05221 2777812 oder 0152 56727762
detlef.lis@skm-herford.de
www.skm-herford.de

Mannigfaltig Minden-Lübbecke e.V.
Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt / sexueller Missbrauch an und von Jungen und jungen Männern
info@mannigfaltig-minden-luebbecke.de
http://www.mannigfaltig-minden-luebbecke.de/
Anschrift:
Bahnhofstraße 27, 32312 Lübbecke
Tel.: 057 41/ 90 99 31
und
Simeonstraße 20, 32423 Minden
Tel.: 0571 / 8 89 26 84

man-o-mann männerberatung
Teutoburger Str. 106, 33607 Bielefeld
Tel.: 0521/68676
maennerberatung@web.de
www.man-o-mann.de
Mo, Di, Do 16-18, Mi 10-13