Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt gegen Frauen bezeichnet eine Form von Gewalt , die von erwachsenen Personen aus dem persönlichen Nahbereich ausgeht. Insbesondere sind hier Partner und Expartner zu nennen. Jede dritte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren wurde bereits einmal in ihrem Leben von ihrem Lebensgefährten oder Ex-Lebensgefährten misshandelt. Häusliche Gewalt ist sowohl körperlich als auch seelisch besonders belastend, weil sie zu Hause stattfindet – an einem Ort, der eigentlich Schutz und Geborgenheit vermittelt, und von einem Menschen ausgeht, dem man vertraut.

Häusliche Gewalt kann viele Formen und Verhaltensweisen beinhalten. Im Folgenden sind nur einige exemplarisch benannt. Häusliche Gewalt äußert sich, wenn der Partner oder Ex-Partner

  • Seine Frau oder Ex-Partnerin beleidigt oder bei anderen schlecht macht
  • Jähzornig wird und ihr Eigentum beschädigt
  • Sie daran hindert, ihre Familie oder Freund*innen zu treffen
  • Ihre Finanzen kontrolliert
  • Sie schlägt, stößt oder schubst
  • Sie zum Sex zwingt
  • Nicht akzeptiert, dass Sie sich getrennt hat oder trennen will
  • Sie verfolgt, belästigt oder terrorisiert
  • Ihr droht, ihr oder der Familie Schaden zuzufügen.

Oft steigert sich die Häufigkeit und Schwere der Gewalttaten mit zunehmender Dauer. In der Regel wechseln sich Phasen der Gewalteskalation mit Phasen von Reue und Entschuldigungen ab. Dadurch bleibt beständig ein Gefühl der Verunsicherung, Angst und Belastung zurück.

Viele Täter geben sich in der Öffentlichkeit freundlich und hilfsbereit. Sie sind auf den ersten Blick nicht als gewalttätige Menschen erkennbar.
Kinder erleben die Gewalt und die Verunsicherung mit, auch wenn sie keine Augenzeugen sind. Aus diesem Grund sind sie durch Häusliche Gewalt stets mitbetroffen und brauchen Schutz und Hilfe.

Frauen, die von Häuslicher Gewalt betroffen sind, können sich an die folgenden Stellen im Kreis Herford wenden:


Folgen für Kinder

Die Folgen von häuslicher Gewalt für Kinder sind in der Regel schwerwiegend.

Gewalt innerhalb der Familie kann für Kinder als akute Gefährdung und damit als existenzielle Bedrohung erlebt werden, unabhängig davon ob es sich um physische, psychische oder sexualisierte Gewalt handelt. Dabei sind Kinder nicht nur „Zeug:innen“, sondern immer auch Mitbetroffene. Kinder, die in Familien aufwachsen in denen Gewalt ausgeübt wird, sind einer dauerhaft hohen Belastung bzw. Stresssituation ausgesetzt. Die Folgen der Belastung können sich äußern in

  • Hilflosigkeit,
  • ein Gefühl der Ohnmacht,
  • verschiedenen Ängsten als Teil ihres Alltagserlebens,
  • sozial- oder emotionalen Problemen.

Kinder, die in ihren Familien Gewalt erleben, leiden häufig unter kurz- oder langfristigen seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen, bis hin zu gesundheitsgefährdenden Bewältigungsstrategien.

Nach § 1631 Abs. 2 BGB haben Kinder ein Recht auf Schutz und gewaltfreie Erziehung.

Hilfe bekommen betroffene Kinder oder Familien hier:

  • Nummer gegen Kummer des deutschen Kinderschutz Bundes: 116 111
  • chatberatung: https://jugend.bke-beratung.de/
  • femina vita, Mädchenhaus Herford: für Mädchen und junge Frauen bis 27 Jahre
    05221 50622
    mail@feminavita.de
    www.feminavita.de
  • Kreis Herford – Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder
    Telefon: 05221 13-1638 Sekretariat
  • Bei akuter Bedrohung, wenden Sie sich an die Polizei 110

Zwangsheirat

Eine Zwangsheirat ist eine Heirat ohne Zustimmung mindestens einer/s Ehepartner:In oder beiden Ehepartner:Innen. Von Zwangsheirat betroffen sind Menschen die nicht selbst darüber entscheiden dürfen, wen und wann Sie heiraten möchten. Sie werden meist von engen Angehörigen unter Druck gesetzt, zum Beispiel durch die Androhung oder Ausübung physischer oder psychischer Gewalt. Am häufigsten von Zwangsheirat betroffen sind Mädchen und junge Frauen.

Zwangsehe ist eine Ehe die freiwillig oder unfreiwillig geschlossen wurde und in der die Betroffenen sich nicht in der Lage sehen, diese zu lösen. Zu den Gründen gehören Druck und Bedrohung durch Angehörige, finanzielle Abhängigkeit, aber auch ausländerrechtliche Gründe, wie z.b. der Aufenthaltsstatus.

Eine weitere Form der Zwangsheirat ist die Heiratsverschleppung. Zumeist Mädchen aber auch Jungen werden dabei in ihren Herkunftsländern oder den Herkunftsländern ihrer Eltern ohne Zustimmung verheiratet. Als Ferienaufenthalt getarnt, geht häufig ein Umzug wider Willen ins Ausland mit einer Heiratsverschleppung einher.

Zwangsheirat ist nach §237 (StGB) eine Straftat.

Hilfe und Beratung für Betroffene gibt es bei:


Gewalt in der Pflege

In allen europäischen Ländern ist die Gewalt gegenüber Pflegebedürftigen laut der WHO allgegenwärtig und betrifft schätzungsweise vier Millionen Menschen in der Region. Diese Art der Gewalt bezeichnet im Rahmen der häuslichen Pflege eine (Nicht-) Handlung oder eine Drohung, welche menschliche Bedürfnisse einschränkt.

Gewalt in der häuslichen Pflege hat weitreichende Folgen sowohl für das geistige als auch für das körperliche Wohlbefinden älterer Menschen und kann zu einem vorzeitigen Tod führen, wenn die gesundheitlichen Schäden nicht behandelt werden. Es gibt verschiedenen Arten von Gewalt , welche im Folgenden genannt werden:

  • Körperliche Misshandlungen (Schläge, Stoßen, Schleudern, Verbrennen)
  • Vernachlässigung (unzureichende Pflege und Kleidung, Ernährung und gesundheitliche Fürsorge, Beaufsichtigung und mangelnder Schutz vor Gefahren)
  • Seelische Misshandlung (ausgeprägte Ablehnung, Verängstigung, Terrorisierung und Isolierung, tägliches beschimpfen, verspotten und erniedrigen, einsperren und anbinden)
  • Tätliche sexualisierte Gewalt (aufgedrängte Berührungen, Erzwingen von sexuellen Handlungen, Vergewaltigung)

Gerade in der häuslichen Pflege kann es zu Belastungen bis hin zu Überlastungssituationen kommen. So kann auch Unkenntnis über Krankheitsverläufe oder Wirkungen von Medikamenten der Grund für eskalierende Situationen bei der häuslichen Pflege sein.


Stalking und Cyberstalking

Von Stalking wird gesprochen, wenn eine Person eine andere Person über einen längeren Zeitraum hinweg verfolgt, belästigt, ihr nachstellt oder auflauert. Durch ständige Kontaktaufnahme ohne den Willen der Betroffenen Person, schränken Stalker deren Leben erheblich ein. In der Regel sind die Betroffenen Frauen und die Stalker meist Männer. Häufig kennen sich betroffene Person und Stalker durch ihr Umfeld, die Arbeit oder durch frühere Beziehungen.

Mit Stalking kann Bedrohung, Nötigung, Beschädigung, Erpressung oder auch physische Gewalt einhergehen. Die Belästigung und Bedrohung kann sich auf eine Person beziehen oder sich auch auf deren familiäres Umfeld ausweiten. Für Betroffene ist dies sehr belastend. Sie fühlen sich nicht mehr sicher, leben in ständiger Angst vor Belästigung und Übergriffen.

Wenn Stalking zusätzlich oder ausschließlich über das Internet passiert, wird dies Cyberstalking genannt. Betroffene werden in sozialen Netzwerken oder über elektronische Geräte belästigt, bedroht und überwacht. Bestimmte Software ermöglicht es den Tätern die betroffene Person digital auszuspionieren, viele Informationen zu sammeln und dabei anonym zu bleiben.

Stalking ist nach § 238 (StGB) eine Straftat.

Hier bekommen betroffene Frauen Hilfe: